Ab 1 september kann ich schon bei ihnen arbeiten
Stellen Unternehmen neue Minijobberinnen und Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag. In einigen Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Abgabe einer zusätzlichen Meldung — der Sofortmeldung — verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht in diesen Bereichen eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit. Deshalb müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Meldung hier sofort und unmittelbar bis zur Aufnahme der Beschäftigung absetzen. Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung gilt sowohl für Minijobs mit Verdienstgrenze als auch für kurzfristige Beschäftigungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der betroffenen Wirtschaftsbereiche können die Sofortmeldung bereits vor Aufnahme der Beschäftigung übermitteln. Spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung muss sie abgesetzt worden sein.
Ab 1. September: Ihre neue Arbeitsstelle wartet!
Die AK wird das gerichtlich klären lassen, sobald entsprechende Streitfälle bei uns landen. Wenn Sie bereits eine Gleitzeitregelung haben, egal ob im Einzelvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung, ändert sich mit 1. September vorerst nichts. Es kann aber sein, dass nun Druck auf einzelne ArbeitnehmerInnen oder auf den Betriebsrat ausgeübt wird, um die Gleitzeit nach den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu gestalten — und die sehen vor, dass 12 Stunden Gleitzeit pro Tag möglich sind, und zwar ohne Überstundenzuschläge. Fraglich ist aber, wie das in der Praxis funktionieren soll:. Wenn Ihre Gleitzeit in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, ändert sich vorerst nichts. Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber Änderungen wünschen, müssen Sie das gemeinsam vereinbaren. Einzelverträge können nicht einseitig geändert werden. Nein, an bestehenden Gleitzeitvereinbarungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen ändert sich nichts — auch wenn sie günstigere Bestimmungen als das Gesetz vorsehen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin will die bisherigen Arbeitszeitübereinkünfte in der Betriebsvereinbarung ändern?
Schon ab 1. September bei Ihnen beschäftigt | Ein paar heikle Punkte wurden in Reaktion auf unsere Kritik hin entschärft. Trotzdem kommen mit 1. |
Ab 1. September: Ich freue mich auf meine neue Arbeit! | Stellen Unternehmen neue Minijobberinnen und Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag. |
Bald bei Ihnen: Ab 1. September beginnt mein Job! | Einen besseren Job wollen sie alle. Aber nicht unbedingt jetzt und hier. |
Schon ab 1. September bei Ihnen beschäftigt
Einen besseren Job wollen sie alle. Aber nicht unbedingt jetzt und hier. Manchmal kommen Sie aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis nicht schnell genug heraus, oder Sie wollen noch einen Monat Urlaub zwischen sich und die neue Stelle schieben. Vom frühestmöglichen Eintrittstermin, den Sie in Ihrer Bewerbung nennen, hängt grundsätzlich eine Menge ab. Aber sollen Sie ihn überhaupt angeben? Oder dezent verschweigen? Und wie formuliert man ihn am besten? Bewerbung Eintrittstermin: So finden Sie die richtige Lösung…. Erfahrene Arbeitnehmer wissen: Wer sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, hat eine komfortable Situation. Sie können also nicht heute kündigen und morgen schon beim neuen Arbeitgeber anfangen. Besteht ihr Noch-Unternehmen auf sein vertragliches Recht, müssen Sie womöglich noch drei bis sechs Monate zur Arbeit erscheinen. Das Schlimme daran: Manche Arbeitgeber brauchen jetzt sofort Verstärkung, nicht erst in drei Monaten. Denkbar also, dass Sie den Job alleine wegen Ihrer langen Kündigungsfrist nicht bekommen.
Ab 1. September: Ich freue mich auf meine neue Arbeit!
Die weiteren Nachweise müssen spätestens in sieben Kalendertagen nachgereicht werden. Es müssen nur die Punkte aufgelistet werden, die auch tatsächlich im Arbeitsverhältnis vorkommen. Wo es beispielsweise keine Befristung oder keine Schichtarbeit gibt, brauchen diese Punkte gar nicht erwähnt zu werden. Es ist nicht notwendig, ausdrücklich aufzunehmen, dass etwa keine Schichtarbeit vereinbart wurde. Beschäftigte, die vor dem 1. August eingestellt wurden, müssen nur schriftlich über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet werden, wenn sie den Arbeitgeber dazu auffordern. Die elektronische Form bspw. Übersendung als E-Mail oder PDF mit digitaler Signatur reicht nicht aus! Es empfiehlt sich, den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein unterschriebenes Informationsblatt bzw. Es gilt eine Frist von sieben Tagen. Informationen über den Urlaub, die betriebliche Altersversorgung, die Pflichtfortbildung, das Kündigungsverfahren und geltende Kollektivvereinbarungen müssen spätestens innerhalb eines Monats bereitgestellt werden.