Abschreibung verkürzte nutzungsdauer


Als Eigentümer:in von vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes steuermindernd gelten machen. Dazu schreiben Sie das Gebäude über die typisierte oder die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer ab. Mit dem Urteil vom Juli hat der Bundesfinanzhof BFH entschieden, dass Sie eine kürzere Restnutzungsdauer durch jede geeignete Darlegungsmethode nachweisen und damit höhere Abschreibungssätze ansetzen können. Das Bundesministerium der Finanzen BMF hat mit seinem Schreiben vom Februar auf dieses Urteil reagiert. Was für die Finanzbehörden gelten soll und wie Sie von einer höheren Gebäudeabschreibung profitieren können, erfahren Sie hier. In der Regel wird ein Gebäude je nach Alter und Nutzungsart mit drei oder zwei Prozent pro Jahr abgeschrieben. Vollständig abgeschrieben wäre die Immobilie somit erst nach 33 bzw. Bei einem Eigentümerwechsel kommt es nach dem Gesetz unabhängig vom Alter und Zustand des Gebäudes erneut zur gleichen linearen Abschreibung. Dadurch würde jeder Neuerwerb zu einer vollständigen Erneuerung der gesamten Abschreibungsdauer führen. abschreibung verkürzte nutzungsdauer

Abschreibung und verkürzte Nutzungsdauer: Grundlagen

Oftmals könne der Abschreibungszeitraum signifikant verkürzt und nicht unerhebliche steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Nach Schätzungen von Nutzungsdauer. Die durch Privatgutachten ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von gewerblich genutzten Immobilien kann als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten, hat das Finanzgericht FG Münster im Januar Az. Die neue Rechtsprechung lässt auch Online-Gutachten und solche Gutachten zu, die sich ausnahmslos auf die Nutzungsdauer einer Immobilie beschränken. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen hier zwei Prozent pro Jahr abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre könne aber nach Wahl der steuerpflichtigen Person von höheren Sätzen ausgegangen werden, so die Richter aus Münster. Das Gericht folgte damit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs BFH vom Es kann sich "jeder Darlegungsmethode bedient werden, die im Einzelfall geeignet erscheint", so der BFH. Bis dahin verlangten Finanzämter teils die Vorlage eines kostspieligen Bausubstanzgutachtens.

Wie verkürzte Nutzungsdauer die Abschreibung beeinflusst In Ausnahmefällen können Eigentümer eine geringere Nutzungsdauer ihrer Immobilie und damit eine höhere Abschreibung beantragen. Dann müssen sie aber nachweisen, warum die Immobilie kürzer nutzbar ist.
Steuerliche Aspekte der verkürzten Nutzungsdauer bei Abschreibungen Vermieter können Immobilien schneller und mit höheren Beträgen von der Steuer abschreiben, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reicht ein Online-Gutachten.

Wie verkürzte Nutzungsdauer die Abschreibung beeinflusst

In Ausnahmefällen können Eigentümer eine geringere Nutzungsdauer ihrer Immobilie und damit eine höhere Abschreibung beantragen. Dann müssen sie aber nachweisen, warum die Immobilie kürzer nutzbar ist. Die Anforderungen an den Nachweis hat der Gesetzgeber jetzt ein klein wenig verringert. Was Eigentümer zur neuen Abschreibung wissen müssen, erklärt Stefan Lange, Steuerberater bei Ecovis in Erfurt. Gebäude sind steuerlich mit gesetzlichen Abschreibungssätzen abzuschreiben. Diese liegen je nach Art und Nutzung der jeweiligen Immobilie zwischen zwei und drei Prozent pro Jahr. Allerdings ermöglicht das Gesetz in Ausnahmefällen auch eine höhere AfA Absetzung für Abnutzung. Das ist möglich, wenn Eigentümer nachweisen können, dass das Gebäude tatsächlich weniger als die typisierte Nutzungsdauer von 50, 40 oder 33,3 Jahren nutzbar ist. Die Verwaltung hing beim Nachweis die Messlatte bisher immer sehr hoch, bis der Bundesfinanzhof BFH in seinem Urteil vom Der BFH sah es als nicht erforderlich an, dass ein Bausubstanzgutachten vorzulegen ist.

Steuerliche Aspekte der verkürzten Nutzungsdauer bei Abschreibungen

Zudem spielt auch eine Rolle, wann im Einzelfall der Bauantrag gestellt wurde. Dies deshalb, weil die Sätze, die sich an der unterstellten Restnutzungsdauer des Gebäudes ausrichten, in der Vergangenheit immer wieder geändert wurden. Allerdings kann im Einzelfall auch eine von den unterstellten Nutzungsdauern abweichende, kürzere Restnutzungsdauer gelten. Es muss dann dem Steuerpflichtigen möglich sein, diese nachzuweisen. Wie dies geschehen kann, stellt das BMF ausgehend von dem oben aufgeführten Urteil des BFH dar. Der wesentliche Inhalt des BMF-Schreibens lässt sich wie folgt zusammenfassen:. Jahressteuergesetz Weitere Produkte zum Thema:. Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren. Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.