Aktiengesellschaft gesellschaftsvertrag


Sie befinden sich hier Home Beratung und Service Recht und Steuern Wirtschaftsrecht Unternehmensgründung und -führung Aktiengesellschaft Nr. Handels- und Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft 1. Begriffsbestimmung 2. Wesentliche Merkmale einer AG 3. Erfordernisse für die Gründung einer AG 4. Börsenzulassung von Aktien 5. Die "kleine AG" 6. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft 8. Weitere Informationen. Begriffsbestimmung Die Aktiengesellschaft AG ist eine juristische Person, d. Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt. Da die Aktionäre mit dem Aktienkauf keine weiteren Verpflichtungen eingehen, kann die AG sich auf dem allgemeinen Kapitalmarkt an ein weites Publikum wenden. Typisch für die AG ist ein bestimmtes, in Anteile Aktien zerlegtes Grundkapital. Dieses Grundkapital muss mindestens Die Aufbringung des Grundkapitals erfolgt, indem die Gründer die Aktien übernehmen. Der Mindestnennbetrag einer Aktie beträgt hierbei 1 Euro; die Ausgabe nennwertloser Stückaktien ist aber zulässig. aktiengesellschaft gesellschaftsvertrag

Aktiengesellschaft Gesellschaftsvertrag: Grundlagen und Regeln

Grob gesagt soll der Gesellschaftsvertrag Inhalte rund um die Rahmenbedingungen enthalten, damit eine Gründung nach klaren Richtlinien und Vorgehensweisen erfolgen kann. In einem Gesellschaftsvertrag werden wesentliche Rechte und Pflichten zwischen den Gesellschafter :innen einer Kapitalgesellschaft geregelt. Vor allem in Konfliktsituationen ist er deshalb ein wichtiges Dokument. Für einige Rechtsformen ist ein Gesellschaftsvertrag verpflichtend. Das trifft ganz besonders auf Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH zu, aber auch Aktiengesellschaften AG müssen ihn aufsetzen. Für Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR gilt keine Vertragspflicht. Eine Personengesellschaft kann alleine durch eine mündliche Vereinbarung entstehen. Trotzdem ist es natürlich empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der möglichst alle Regelungen für die Gesellschafter:innen festhält. Für die Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag unerlässlich.

Struktur und Inhalt eines Gesellschaftsvertrags einer AG Startseite Lexikon Gesellschaftsvertrag. Autor:in: lexoffice Redaktion.
Rechtsfragen bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand.
Die Rolle des Gesellschaftsvertrags in der UnternehmensführungSie befinden sich hier Home Beratung und Service Recht und Steuern Wirtschaftsrecht Unternehmensgründung und -führung Aktiengesellschaft Nr. Handels- und Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaft 1.

Struktur und Inhalt eines Gesellschaftsvertrags einer AG

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an. Dieses Dokument wird nicht mehr aktualisiert und entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Rechtsstand. Das AktG verwendet die Begriffe Satzung und Gesellschaftsvertrag synonym. Die Satzung ist ein Schuld- und Organisationsvertrag, da sie zum einen Vereinbarungen der Gründer über die Errichtung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten und zum anderen Regelungen über den inneren Aufbau der AG enthält. Das AktG regelt die formellen Voraussetzungen der Satzung ebenso wie den notwendigen Mindestinhalt. Im Gegensatz zur GmbH gilt bei der Satzung der AG Formstrenge, d. Die Satzungsstrenge ist Grundlage für die Verkehrsfähigkeit der Aktie. Gehrmann, Kapitalgesellschaft, infoCenter. Haack, Gründung der Aktiengesellschaft, infoCenter. Gehrmann, Hauptversammlung, infoCenter. Kirsch, Gründungsprüfung HGB , infoCenter. Kirsch, Nachgründungsprüfung HGB , infoCenter. Lührmann, Ergebnisverwendung, infoCenter. Die Satzung der AG muss durch notarielle Beurkundung festgestellt werden.

Rechtsfragen bei der Gründung einer Aktiengesellschaft

Zwischen der notariellen Feststellung der Satzung und der Eintragung der AG in das Handelsregister existiert — auch bei nur einem Gründer — eine Vorgesellschaft Vor-AG. Nach heutiger Ansicht ist auf diese bereits weitgehend das Recht der Aktiengesellschaft anzuwenden. Die Vor-AG ist teil- rechtsfähig und kann am Verkehr unter der künftigen Firma mit dem Zusatz i. Sie hat bereits einen Vorstand, einen Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung. Das Grundkapital ist das gezeichnete Kapital der Gesellschaft. Es beträgt mindestens Es wird durch Einzahlung nach Übernahme der Aktien durch den oder die Gründer aufgebracht. Bei einer Gründung mit einem Mindestkapital von Dies entspricht der Mindesteinzahlung bei einer GmbH. Nennbetragsaktien lauten auf einen bestimmten Nennbetrag. Der Mindestnennbetrag einer Aktie liegt bei einem Euro. Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten. Stückaktien entsprechen einem prozentualen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft. Der Anteil am Grundkapital wird aber auf der Aktie nicht vermerkt, da dieser sich bei einer Änderung des Grundkapitals Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung ändert.