Ab welchem alter testpflicht rlp
Pressemitteilung vom Ab morgen 4. Dezember gilt in auch in Rheinland-Pfalz die 2G-plus-Regel in Innenräumen. Vollständig gegen Corona Geimpfte müssen dann also ebenfalls ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen, um beispielsweise eine Gaststätte zu besuchen. Doch nach neuestem Stand 3. Dezember sind von dieser Regelung Menschen mit Auffrischungsimpfung ausgenommen. Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sonder-Sitzung die Änderungen für die neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Darin eingeflossen sind auch die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen mit der Bundesregierung Die Kuriere berichteten hier. Die Verordnung wird heute 3. Dezember im Laufe des Abends verkündet und tritt morgen in Kraft. Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind. Die Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz enorm. Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.
Ab welchem Alter ist die Testpflicht in Rheinland-Pfalz?
Am niedrigsten ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Vulkaneifel mit 9,9. Mehr als die Hälfte der 36 Städte und Kreise hat den Wert von 35 bereits überschritten. Die Inzidenz ist bei den jungen Menschen am höchsten. In der Altersgruppe unter 20 Jahren liegt sie bei 66,0. Bei den bis Jährigen waren es 54,4. Bei den Menschen im Alter von 60 Jahren und darüber waren es nur 9,4. In dieser Altersgruppe ist die Impfquote am höchsten. Rheinland-Pfalz liegt sowohl bei den Erstimpfungen 65 Prozent als auch bei den Zweitimpfungen 58,5 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Vor allem aufsuchende Impfangebote in umgebauten Bussen, die durch das Land fahren, sollen das Tempo beschleunigen. Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Stiko zur Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf organisiert Rheinland-Pfalz am August einen Familienimpftag. Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und Verwandten könnten an dem letzten Samstag in den Sommerferien ohne Anmeldung in allen 31 Impfzentren und den sechs Impfbussen im Land einen Piks bekommen.
Testpflicht in Rheinland-Pfalz: Altersgrenzen im Überblick | Stand: Von: Klaudia Kendi-Prill. |
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Testpflicht in Rheinland-Pfalz: Altersgrenzen im Überblick
Die Suche konnte nicht ausgeführt werden. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Die Dauer der Absonderung nach einem positiven Corona-Test kann für Betroffene ab sofort bereits nach fünf Tagen beendet werden. Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich in Absonderung zu begeben. Neu ist allerdings, dass diese Absonderung bereits nach Ablauf von fünf Tagen beendet werden kann. Die Absonderung endet dann am sechsten Tag um Uhr. Ein Freitesten ist dafür nicht notwendig; Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Absonderung fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Die Absonderung endet dann auf jeden Fall am elften Tag. Welche weiteren medizinischen Berufe beziehungsweise Einrichtungen betroffen sind, ist am Ende der Information aufgelistet.
Altersabhängige Testpflicht in Rheinland-Pfalz: Regeln und Vorschriften
Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern. Seit Herbst gibt es in Deutschland angepasste Corona-Regeln. Mancherorts fielen Quarantäne und Maskenpflicht im ÖVPN schnell. Und in Rheinland-Pfalz? Der Winter ist bald schon überstanden und die befürchtete Corona-Welle blieb aus. Ganz im Gegenteil, das Land diskutiert über das Ende der Pandemie. Dennoch gelten seit Oktober rechtsbindende Corona-Regeln in Deutschland. Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April Danach sollen alle Regeln laut Bundesregierung endgültig fallen. Sie sind in zwei Stufen unterteilt — die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden.