Ab wann müssen ungeimpfte in quarantäne


Trotz unterlassener Impfung bekommen zwei Beschäftigte vom Land Baden-Württemberg ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne erstattet. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof BW. Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg VGH bestätigte zwei entsprechende Urteile des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wie der VGH am Dienstag in Mannheim mitteilte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Land kann noch Revision einlegen. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Fällen befassen. Geklagt hatten der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin und ein selbstständig tätiger Versicherungsmakler. Beide waren nicht oder nicht vollständig geimpft. Die beiden Beschäftigten befanden sich in einer behördlich angeordneten, mehrtägigen Quarantäne, nachdem jeweils eine COVIDInfektion festgestellt worden war. Das Land lehnte eine Entschädigung des Verdienstausfalls ab. ab wann müssen ungeimpfte in quarantäne

Ab Wann Müssen Ungeimpfte in Quarantäne?

Wenn das mit Impfung nicht notwendig wäre und Ungeimpfte deshalb nicht arbeiten können, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung mehr. Bisher hätten sie — wie andere auch — direkt oder über den Arbeitgeber indirekt Anspruch auf Entschädigung gehabt. Wenn Quarantäne angeordnet wird, muss der Arbeitgeber erst einmal prüfen, ob die Arbeit auch von zu Hause aus möglich wäre. Wenn der Arbeitnehmer auch im Home Office arbeiten kann, dann bleibt alles so wie sonst: Der Arbeitnehmer arbeitet, dafür wird Entgelt gezahlt. Wenn der Arbeitnehmer nicht von zu Hause arbeiten kann, hatte er einen Anspruch auch Entschädigung. Meist hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiter gezahlt und dann einen Antrag auf Erstattung gestellt. Wenn jetzt der Anspruch auf Entschädigung für Ungeimpfte entfällt, muss der Arbeitgeber auch kein Entgelt weiter zahlen. Das gilt z. Um das zu prüfen, hat der Arbeitgeber auch ein Auskunftsrecht. Er muss wissen, ob er sich das Geld für den Arbeitsausfall wegen Corona in dem Fall erstatten lassen kann. Sie dürfen also den Arbeitnehmer fragen, ob er geimpft ist, denn nur bei einer Impfung bekommen Sie das gezahlte Entgelt erstattet.

Quarantänepflicht für Ungeimpfte: Ab Wann? Die Diskussion um die Impfungen wegen Corona und die Auswirkungen auf die Pandemie schlagen weiter hohe Wellen. Das betrifft auch Fragen im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ungeimpfte in Quarantäne: Regeln und Fristen Trotz unterlassener Impfung bekommen zwei Beschäftigte vom Land Baden-Württemberg ihren Verdienstausfall während einer Corona-Quarantäne erstattet. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof BW.

Quarantänepflicht für Ungeimpfte: Ab Wann?

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne gewährt das Infektionsschutzgesetz IfSG Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt aber nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Seit November bekommen Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können. Die Gesundheitsminister der Länder hatten am September mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein gemeinsames Vorgehen beim Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte beschlossen. Seit dem 1. November erhalten Arbeitnehmende in Deutschland keine staatliche Unterstützung mehr, wenn sie wegen Coronaverdachts in Quarantäne müssen und nicht geimpft sind. Eine gemeinsame Lösung war nötig geworden, weil einzelne Bundesländer ein solches Vorgehen bereits angekündigt oder sogar schon umgesetzt hatten. So hatte Baden-Württemberg das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte schon zum September beschlossen.

Ungeimpfte in Quarantäne: Regeln und Fristen

Die Einzelheiten regeln die Länder selbst. Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen. Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn CDU verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften.