34 stgb das recht brauch dem unrecht nicht zu weichen
Jump to navigation. In der Praxis ist die Ausübung einer Notwehrhandlung, jedenfalls durch den "Normalbürger", dennoch mit einem gewissen Risiko verknüpft, angeklagt und sogar verurteilt zu werden. Mit einer Revisionsentscheidung des OLG Koblenz Beschluss vom Dabei war, anders als in vielen anderen Fällen, der tatsächliche Ablauf nicht umstritten. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Nebenkläger den Angeklagten bereits im Jahre aus nichtigem Anlass geohrfeigt; seit diesem Vorfall war es immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen beiden gekommen. Am frühen Abend des Februar trafen beide vor dem A. Daraufhin entfernten sich der Angeklagte und seine Begleiterin, die Zeugin G. Der Nebenkläger folgte ihnen jedoch mit seinem Pkw, um den Angeklagten zur Rede zu stellen und gegebenenfalls tätlich anzugreifen. Daraufhin wappnete sich der Angeklagte, weil er einen ähnlichen tätlichen Übergriff des Nebenklägers wie befürchtete, indem er die Einkaufstaschen abstellte, ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 cm öffnete und sich zu dem Nebenkläger umdrehte.
34 StGB: Die Bedeutung des Gesetzes gegen unrechtmäßige Handlungen
Der Angriff muss durch einen Menschen erfolgen. Damit scheiden Angriffe durch Tiere aus, es sei denn, sie sind Werkzeug oder Waffe eines Menschen. Angriffe schuld — oder willensunfähiger Personen, etwa von Kindern oder Berauschten, dürfen ebenfalls mit dem Notwehrrecht abgewehrt werden. Abgeschlossen ist ein Angriff erst, wenn er endgültig aufgegeben wurde, fehlgeschlagen ist oder durchgeführt wurde. Im Schrifttum wird verschiedentlich für den Fall eines unmittelbar bevorstehenden Angriffes auch eine Ausweitung des Gegenwärtigkeitserfordernisses auf eine Präventivnotwehr diskutiert, konnte sich bislang jedoch nicht durchsetzen. Der Angriff muss auch rechtswidrig sein. Das ist der Fall, wenn das Angriffsverhalten objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Dabei ist nicht geklärt, ob beim Unrechtsgehalt auf die Angriffshandlung oder das damit verfolgte Ziel abgestellt werden soll. Strittig ist weiterhin, ob auch das Verhalten schuldunfähiger Personen rechtswidrig sein kann. Liegt eine Notwehrlage vor, darf der Angegriffene mit einer Notwehrhandlung reagieren.
Rechtsstaatlichkeit und 34 StGB: Ein Rückblick auf die historische Entwicklung | Überblick über die Rechtfertigungsgründe des Strafrechts, Notwehr, Nothilfe, Notstand sowie über die Notstandstatbestände des Bürgerlichen Rechts. Sowohl im allgemeinen Teil des StGB als auch im BGB und einigen anderen Gesetzeswerken gibt es Vorschriften, die verbotene Eingriffe in die Rechte anderer erlauben. |
34 StGB und die Rolle des Richters: Wie Recht und Unrecht beurteilt werden | Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Beschränkt wird das Notwehrrecht durch die Kriterien der Erforderlichkeit und der Gebotenheit der Notwehrhandlung. |
Rechtsstaatlichkeit und 34 StGB: Ein Rückblick auf die historische Entwicklung
Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Beschränkt wird das Notwehrrecht durch die Kriterien der Erforderlichkeit und der Gebotenheit der Notwehrhandlung. Zudem ist durch Notwehr lediglich der Eingriff in Rechtsgüter des Angreifers gedeckt. Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsgüter ausgeübt werden, etwa Leib, Leben und Eigentum. Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewährungsprinzip zugrunde. Aus diesem Grund ist eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht. Im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgründen zeichnet sich das Notwehrrecht dadurch aus, dass es dem Handelnden sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse einräumt. Das Notwehrrecht leitet sich aus dem antiken römischen Rechtsgrundsatz Vim vi repellere licet ab. Damit wird das Notwehrrecht überhaupt begründet. Ein Blick in die Historie zeigt, dass das Recht auf Notwehr nicht zu jeder Zeit selbstverständlich war.
34 StGB und die Rolle des Richters: Wie Recht und Unrecht beurteilt werden
Daher treffen Anton weitergehende Duldungspflichten, als einen Unbeteiligten. Wie weit die Duldungspflicht im Defensivnotstand reicht ist Frage einer Interessenabwägung. Voraussetzung der Rechtfertigung ist die Notstandslage. Eine solche ist gegeben, wenn die Gefahr der Verletzung eines notstandsfähigen Rechtsguts durch eine fremde Sache droht. Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist. Erforderlich ist die auf den tatsächlichen Umständen gegründete Wahrscheinlichkeit eines drohenden Schadens. Die Gefahr muss nicht gegenwärtig sein. Es muss jedoch nicht abgewartet werden, ob ein Schaden tatsächlich eintritt. Es darf daher bspw. Es genügt nicht allein ein rechtswidriger Zustand zum Auslösen der Notstandslage. Für die Notstandslage ist erforderlich, dass bei Nichteingreifen eine neue Rechtsgutsverletzung eintreten oder eine bereits erfolgte Rechtsgutsverletzung verschlimmert wird. Dies gilt bspw. Alle rechtlich geschützten Interessen sind notstandsfähig, Vermögensinteressen eingeschlossen.