Grundvoraussetzung für eine maximale AHV-Rente sind 44 Beitragsjahre bei den Männern und 43 Beitragsjahre bei den Frauen. Die minimale AHV-Rente beträgt 1'
Hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung für die Abfindung angewandt, dann musst Du die „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ in der Anlage N der Steuererklärung .